Leistungen


 Wir bieten folgende Leistungen an:


Grundpflege nach SGB XI

Teil- und Ganzkörperpflege
Hilfestellung bei der Ernährung
Hilfeleistung bei der Ausscheidung
Lagerung und Mobilisation
ect.
 
Betreuen und Helfen
Hilfe im Haushalt
Einkäufe und Besorgungen
Betreuung in persönlichen Angelegenheiten
Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen ect.
 
Behandlungspflege nach SGB V
Injektionen
Wundpflege
Stomaversorgung
Katheterversorgung
Infusionen
ect.
 
Pflege bei besonderen Erkrankungen
Alzheimererkrankung
Morbus Parkinson
Schlaganfallpatienten
Multiple Sklerose
Apalliker
Querschnittsgelähmte
ect.
 
Sterbebegleitung
Wir lassen Sie in dieser schweren Zeit nicht alleine.
 
Hilfen für Mütter nach Schwangerschaft oder im Krankheitsfall
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter-(genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur (Kuren) die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Erwachsene leisten zur Haushaltshilfe eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des täglichen Gesamtaufwandes für jeden Kalendertag, an dem Leistungen in Anspruch genommen werden. Die tägliche Zuzahlung beträgt mindestens 5 und höchstens 10 €, allerdings nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand der Haushaltshilfe. Die Zuzahlungen werden bei der Belastungsgrenze berücksichtigt. §§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.
 
Verhinderungspflege
Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr. Wird die Pflege durch professionelle Ersatzpflegekräfte (Pflegedienst, Pflegeeinrichtung) sichergestellt, übernimmt die Pflegekasse die entstandenen pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1.612 Euro.
 
pflegerische Versorgung für Hotelgäste in Heidelberg
Wir bieten Ihren Gästen während Ihres Aufenthalts individuelle und Ihren Wünschen entsprechende Betreuung. Wir kommen vor Ort und helfen bei allen erforderlichen pflegerischen und medizinischen Maßnahmen.

sonstige Leistungen
Wochenend- und Feiertagsarbeit
24-Stunden-Rufbereitschaft
kostenloses Erst- und Beratungsgespräch

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